Energieausweise für den Verkauf oder Vermietung von Immobilien
Welcher Energieausweis wird benötigt um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
Es wird grundsätzlich gemäß gültiger EnEV zwischen Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweis unterschieden.
Bedarfsausweis
Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977), welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen.
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Der Bedarfsausweis errechnet sich aus den bestehenden Gebäudedaten wie Größe der Umhüllungsflächen, Baukonstruktionen der Außenwände, Dach- und Grundfläche, Fenster und Türen sowie Angaben und Alter der Heizungsanlage. Zur Erstellung sind Bauunterlagen oder ein Aufmaß mit Vororttermin erforderlich.
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Die Erstellung erfolgt üblicher Weise mittels einer anerkannten Software.
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Der Bedarfsausweis muss vor Ausdruck über Online-Antrag beim Deutschen Institut für Bautechnik eingereicht und registriert werden.
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Durch den hohen Arbeitsaufwand sind die Kosten natürlich (ab 300 €) höher gegenüber den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich aussagefähiger, da dieser unabhängig von Verbrauchszahlen die natürlich je nach dem persönlichen Nutzungsverhalten, Personenzahl und Leerstand des Wohnhauses sehr schwanken können.
Verbrauchsausweis
Für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch in den Mustern der Anhänge 6, 7 oder 9 der EnEV angegeben werden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (beispielsweise Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Zudem sollen längere Leerstände rechnerisch angemessen berücksichtigt werden. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden.